Führerscheinklassen
Pkw, Lkw, Traktor, Zweirad
Klasse B 197 (Prüfung auf Automatik und trotzdem Schaltwagen fahren)
PKW ab 17/18 Jahren Ausbildungsumfang wie Klasse B
Stressfreie Automatik Prüfung und trotzdem bereit für Schaltwagen, ohne Beschränkung bei Klasse B.
In der Ausbildung integriert (nicht zusätzlich) 10 Std auf Schaltgetriebe und ein 15 -minütige Testfahrt mit dem Fahrlehrer/der Fahrlehrerin, dass der Bewerber/die Bewerberin in der Lage ist, ein Kraftfahrzeug mit Schaltgetriebe innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften sicher, verantwortungsvoll und umweltbewusst zu Fahren.
Die 10 Fahrstunden auf Schaltwagen sind Teil der normalen Ausbildung, kommen nicht obendrauf!
Vorteile:
- entspannter in die Prüfung
- mehr Konzentration auf den Straßenverkehr
- Kein "Abwürgen" des Motors
Klasse B (auch Automatik)
PKW ab 17/18 Jahren
Im Rahmen des begleiteten Fahrens kann die Fahrerlaubnis bereits mit 17 Jahren erworben werden.
Kraftwagen bis 3.500 kg zG und max. 9 Plätzen (einschl. Fahrer).
Ab dem 21. Lebensjahr auch dreirädrige Kraftfahrzeuge.Mit der Klasse B dürfen Sie folgende Anhänger ziehen:
- Anhänger bis 750 kg zG
- Anhänger über 750 kg zG, wenn die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3.500 kg.
Mindestalter:
- 18/17
Eingeschlossene Klassen:
- L, AM
Ausbildung:
- Theorie (12 Lektionen Grundwissen (bei Erweiterung 6) und 2 Lektionen Zusatzwissen)
Praxis: (Fahrstunden immer a 45 min)
- Übungsstunden nach den Grundsätzen der Fahrschülerausbildungsordnung (die Anzahl hängt von den jeweiligen persönlichen Fähigkeiten und der Verkehrsauffassung ab)
- 5- Überland
- 4- Autobahn
- 3- Beleuchtungsfahrten
Prüfung:
- Theorieprüfung
- Praktische Prüfung (mind. 55 min)
benötigte Unterlagen:
- Biometrisches Passbild
- Sehtest
- Erste Hilfe Kurs (bei Ersterwerb)
- Nachweis über Tag und Ort der Geburt
Führerschein ab 17 (auch Automatik)
Begleitetes Fahren ab 17 Jahren
Ausbildung und Prüfung wie bei Klasse B
Voraussetzung für die Begleitpersonen:
- Die Begleitperson muss mindestens 30 Jahre alt sein,
- muss mindestens seit fünf Jahren im Besitz einer Fahrerlaubnis Klasse B oder einer entsprechenden deutschen, schweizer, EU- oder EWR-Fahrerlaubnis sein,
- muss den entsprechenden Führerschein beim Begleiten mitführen und zuständigen Personen zur Kontrolle aushändigen,
- muss die 0,5 Promilleregelung beachten und darf nicht unter der Wirkung der in der Anlage zu § 24a StVG genannten Substanzen stehen,
- darf zum Zeitpunkt der Antragstellung des Führerscheinantrages nicht mit mehr als 1 Punkt im Fahreignungsregister belastet sein
Klasse B96
Spezieller Anhängerführerschein
Klasse B mit Schlüsselzahl 96 ist keine eigene Klasse, sondern eine Ausdehnung der Klasse B:
Kraftwagen der Klasse B mit Anhänger über 750 kg zGM.
Die zGM der Kombination ist begrenzt auf max. 4.250 kg.Ausbildung:
- Theorie:150 Minuten (2,5 Stunden)
- Praxis: praktische Übungen 210 min (3,5 Std)
- Fahren im Realverkehr 60 min (1 Std)
- KEINE PRÜFUNGEN
benötigte Unterlagen:
- Biometrisches Passbild
- Vorbesitz: Klasse B
Klasse B196
Ab 25 Jahren, Leichtkrafträder der Klasse A1
Wer mindestens 25 Jahre alt und seit fünf Jahren im Besitz der Klasse B ist, erhält nach einer Schulung mit mindestens neun Unterrichtseinheiten zu je 90 Minuten (vier Unterrichtseinheiten Theorie und fünf Unterrichtseinheiten Praxis) die Berechtigung in Deutschland Leichtkrafträder der Klasse A1 zu führen.
Vorteile:
- Keine Prüfung
- Dies bedeutet nicht die Erteilung der Klasse A1, sondern lediglich eine Ausweitung der Klasse B. Somit ist ein späterer (verkürzter) Stufenaufstieg auf die Klasse A2 ausgeschlossen.
- Kosten und allgemeine Infos
Klasse BE
Pkw mit Anhänger
Mit der Klasse BE dürfen Sie alle Züge mit einem Zugfahrzeug der Klasse B fahren. Die zG des Anhängers darf max. 3.500 kg betragen.
Mindestalter:
- 17/18 (Im Rahmen des Begleiteten Fahrens kann die Fahrerlaubnis bereits mit 17 Jahren erworben werden)
Vorbesitz:
- B/B17
Ausbildung: (Fahrstunden immer a 45 min)
- Praxis: Übungsstunden (Die Anzahl hängt von den persönlichen Fähigkeiten und der Verkehrsauffassung ab +
- 3- Überland,
- 1- Autobahn,
- 1-Beleuchtungsfahrt
Prüfung:
- praktische Prüfung (mind 55 min inkl. verbinden oder trennen)
benötigte Unterlagen:
- Biometrisches Passbild
- Sehtest
- Nachweis über Tag und Ort der Geburt
Klasse AM (15)
Zweirädrige Kleinkrafträder bis 45 km/h
Mindestalter 15 (Schlüsselzahl 195) gültig in Deutschland
Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit bbH max. 45 km/h
- bei elektrischer Antriebsmaschine Nenndauerleistung höchstens 4 kW
- bei Verbrennungsmotor Hubraum max. 50 cm³.
Krafträder bbH max. 45 km/h, die Merkmale von Fahrrädern aufweisen (Fahrräder mit Hilfsmotor)
- Elektromotor oder Verbrennungsmotor mit max. 50 cm³ Hubraum.
Dreirädrige Kleinkrafträder mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h
- Hubraum bei Fremdzündungsmotoren höchstens 50 cm³
- bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung max. 4 kW
- bei Elektromotor Nenndauerleistung max. 4 kW.
Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h
- Hubraum bei Fremdzündungsmotoren höchstens 50 cm³
- bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung max. 4 kW
- bei Elektromotor Nenndauerleistung max. 4 kW
- Leermasse max. 350 kg (bei Elektrofahrzeugen ohne die Masse der Batterien).
Ausbildung
- Theorie: 12 Lektionen Grundstoff (bei Erweiterung: 6 Lektionen Grundstoff)
- 2 Lektionen Zusatzstoff
- Praxis: (Fahrstunden immer a 45 min) Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und der Verkehrsauffassung)
Prüfung:
- Theorie und Praxis (mind. 55 min)
benötigte Unterlagen:
- Biometrisches Passbild
- Sehtest
- Erste Hilfe Kurs
- Nachweis über Tag und Ort der Geburt
Klasse A1
Krafträder bis max. 125 cm³
Krafträder (auch mit Beiwagen)
- Hubraum max. 125 cm³,
- Motorleistung max. 11 kW;
- Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,1 kW/kg.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge
- mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren und/oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
- Leistung bis max. 15 kW
Ausbildung:(Fahrstunden immer a 45 min)
- Theorie: 12 Lektionen Grundwissen und 4 Lektionen Zusatzwissen
- Praxis: Übungsstunden(die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und der Verkehrsauffassung)
- 5 - Überland
- 4 - Autobahn
- 3 - bei Dunkelheit
Prüfung:
- Theorie und Praxis (mind 70 min)
benötigte Unterlagen:
- Biometrisches Passbild
- Sehtest
- Erste Hilfe Kurs
- Nachweis über Tag und Ort der Geburt
- Mindestalter: 16
Eingeschlossene Klasse:
- AM
Klasse A2
Krafträder bis 35kW Motorleistung
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW( bei gedrosselten Krafträdern darf die ursprüngliche Leistung nicht mehr als 70 kW betragen haben) Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,2 kW/kg.
Ausbildung:
- Theorie: 12 Lektionen Grundstoff (bei Erweiterung: 6 Lektionen Grundstoff)
- 4 Lektionen Zusatzstoff
- Beim Aufstieg von A1 nach A2 und von A2 nach A ist bei jeweils mindestens zweijährigem Vorbesitz der niedrigeren Klasse kein Theorie-Unterricht vorgeschrieben. (das gilt auch für “Altbesitzer” mit einem vor dem 01.04.1980 erworbenen Führerschein der Klasse 3 oder 4).
- Praxis: (Fahrstunden immer a 45 min) Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und der Verkehrsauffassung)
- 5 Fahrstunden Überland
- 4 Fahrstunden Autobahn
- 3 Fahrstunden bei Dunkelheit
Bei der Erweiterung von Klasse A1 auf A2 und von Klasse A2 auf A gilt folgendes:
- Bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der jeweils niedrigeren Klasse ist keine praktische Ausbildung vorgeschrieben. (das gilt auch für “Altbesitzer” mit einem vor dem 01.04.1980 erworbenen Führerschein der Klasse 3 oder 4). Allerdings muss sich der Fahrlehrer, bevor er den Bewerber zur Prüfung vorstellt, davon überzeugen, dass dieser die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse besitzt.
- Besitzt der Bewerber die jeweils niedrigere Klasse noch nicht seit mindestens zwei Jahren oder will er von der Klasse A1 (alt: 1b)
- direkt auf A aufsteigen, ist die Anzahl der besonderen Ausbildungsfahrten reduziert.
- 3 Fahrstunden Überland
- 2 Fahrstunden Autobahn
- 1 Fahrstunde Dunkelheit
benötigte Unterlagen:
- Biometrisches Passbild
- Sehtest
- Erste Hilfe Kurs (bei Ersterwerb)
- am Unfallort
- Nachweis über Tag und Ort der Geburt
Prüfung: (Ohne Vorbesitz A1 mind. 2 Jahre)
- Theorie und Praxis (mind. 70 min)
Prüfung: (bei mind. 2 Jahre Vorbesitz A1):
- Praxis (mind. 60 min)
Mindestalter:
- 18
Vorbesitz:
- -
Eingeschlossene Klassen:
- A1, AM
Klasse A
Krafträder
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bbH von mehr als 45 km/h.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW.
- Wer die Klasse A2 mindestens seit zwei Jahren besitzt, kann die Klasse A nach einer praktischen Prüfung erteilt bekommen. Nur mit dieser Fahrerlaubnis dürfen Kraftfahrzeuge der Klasse A gefahren werden; dreirädrige Kraftfahrzeuge jedoch erst mit 21 Jahren.
Ausbildung:
- Theorie: 12 Lektionen Grundstoff (bei Erweiterung: 6 Lektionen Grundstoff)
- 4 Lektionen Zusatzstoff
- Beim Aufstieg von A1 nach A2 und von A2 nach A ist bei jeweils mindestens zweijährigem Vorbesitz der niedrigeren Klasse kein Theorie-Unterricht vorgeschrieben.
- Praxis:(Fahrstunden immer a 45 min) Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und der Verkehrsauffassung)
- 5 - Überland
- 4 - Autobahn
- 3 - bei Dunkelheit
Bei der Erweiterung von Klasse A1 auf A2 und von Klasse A2 auf A gilt folgendes:
- Bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der jeweils niedrigeren Klasse ist keine praktische Ausbildung vorgeschrieben. (das gilt auch für “Altbesitzer” mit einem vor dem 01.04.1980 erworbenen Führerschein der Klasse 3 oder 4). Allerdings muss sich der Fahrlehrer, bevor er den Bewerber zur Prüfung vorstellt, davon überzeugen, dass dieser die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse besitzt.
- Besitzt der Bewerber die jeweils niedrigere Klasse noch nicht seit mindestens zwei Jahren oder will er von der Klasse A1 (alt: 1b) direkt auf A aufsteigen, ist die Anzahl der besonderen Ausbildungsfahrten reduziert.
- 3 -Überland
- 2 - Autobahn
- 1 - bei Dunkelheit
benötigte Unterlagen:
- Biometrisches Passbild
- Sehtest
- Erste Hilfe Kurs (bei Ersterwerb)
- Nachweis über Tag und Ort der Geburt
Prüfung: (Ohne Vorbesitz A2 mind. 2 Jahre)
- Theorie und Praxis (mind. 70 min)
Prüfung: (bei mind. 2 Jahre Vorbesitz A2):
- Praxis (mind. 60 min)
Mindestalter:
- 24 (Direkteinstieg)
- bei zweijährigem Vorbesitz von A2: 20
- Dreirädrige Kraftfahrzeuge: 21
Vorbesitz:
- -
Eingeschlossene Klassen:
- A1, A2, AM
Klasse C
Lkw ab 21 Jahren
Kraftwagen, ausgenommen Kraftwagen mit mehr als 8 Fahrgastplätzen, über 3,5 t zG (nach oben keine Beschränkung) auch mit Anhänger max. 750 kgzG.
Mindestalter:
- 21 (18 für Bewerber, welche die Ausbildung in dem Ausbildungsberuf "Berufskraftfahrer / Berufskraftfahrerin" oder "Fachkraft im Fahrbetrieb" durchlaufen oder abgeschlossen haben oder nach erfolgter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG .)
Vorbesitz:
- B
Eingeschlossene Klasse:
- C1
Ausbildung:
- Theorie: 6 Lektionen Grundstoff
- 10 Lektionen Zusatzstoff und
- Praxis: (Fahrstunden immer a 45 min)Grundausbildung nach den Inhaltender Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und der Verkehrsauffassung)
- und Sonderfahrten:
B auf C C1 auf C C auf CE Gemeinsamer Ausbildungsgang C und CE Solo Zug Gesamt Überland 5 3 5 3 5 8 Autobahn 2 1 2 1 2 3 Dunkelheit 3 1 3 0 3 3 Fahrstunden benötigte Unterlagen:
- Biometrisches Passbild
- Augenärztliches Gutachten
- Ärztliches Zeugnis
- Erste-Hilfe-Kurs
- Nachweis über Tag und Ort der Geburt
Prüfung:
- Theorieprüfung
- Praktische Prüfung (mind. 85 min)
Klasse CE
Lkw mit Anhänger
LKW mit Anhänger (ab 21 Jahren) (ab 19.01.2013) Kraftwagen über 3,5 t zG (nach oben keine Beschränkung) auch mit Anhänger bis 750 kg zG1
Mindestalter:
- 21 (18 für Bewerber, welche die Ausbildung in dem Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer / Berufskraftfahrerin“ oder „Fachkraft im Fahrbetrieb“ durchlaufen oder abgeschlossen haben oder nach erfolgter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG.
Vorbesitz:
- C
Eingeschlossene Klasse:
- C1E
- BE
- T
- bei Besitz von D1: D1E
- bei Besitz von D: DE
Ausbildung:
- Theorie: 6 Lektionen Grundstoff
- 4 Lektionen Zusatzstoff
- Praxis:(Fahrstunden immer a 45 min) Grundausbildung nach den Inhaltender Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und der Verkehrsauffassung)
- und Sonderfahrten:
B auf C C1 auf C C auf CE Gemeinsamer Ausbildungsgang C und CE Solo Zug Gesamt Überland 5 3 5 3 5 8 Autobahn 2 1 2 1 2 3 Dunkelheit 3 1 3 0 3 3 Fahrstunden benötigte Unterlagen:
- Biometrisches Passbild
- Augenärztliches Gutachten
- Ärztliches Zeugnis
- Erste-Hilfe-Kurs
- Nachweis über Tag und Ort der Geburt
Prüfung:
- Theorieprüfung
- Praktische Prüfung (mind. 85 min)
Klasse C1
Lkw bis 7,5 t (ab 18 Jahren)
Kraftwagen über 3,5 t zG bis 7,5 t zG (nicht zur Personenbeförderung, unabhängig der Anzahl der Fahrgastplätze), und Anhänger bis 750 kg z.G.
Mindestalter:
- 18
Vorbesitz:
- B
Ausbildung:
- Praxis (Fahrstunden immer a 45 min):Übungsstunden + 3 Überland,- 1 Autobahn, - 1 Beleuchtungsfahrt (je 45 min)
- Theorie: 6 Lektionen Grundwissen a 90 min, 6 Lektionen Zusatzwissen LKW a 90 min
Praxis:
- Übungsstunden nach den Grundsätzen der Fahrschüleraubildungsordnung (die Anzahl hängt von den jeweiligen persönlichen Fähigkeiten und der Verkehrsauffassung ab)
- 5 - Überland
- 4 - Autobahn
- 3 - Beleuchtungsfahrten
Prüfung:
- Theorieprüfung
- Praktische Prüfung ( mind. 85 min)
benötigte Unterlagen:
- Biometrisches Passbild
- Erste Hilfe Kurs
- Nachweis über Tag und Ort der Geburt
- Ärztliches Zeugnis
- Augenärztliches Gutachten
Klasse C1E
Lkw bis 7,5 t mit Anhänger (ab 18 Jahren)
Kraftwagen über 3,5 t zG bis 7,5 t zG,(nicht zur Personenbeförderung, unabhängig der Anzahl der Fahrgastplätze), und Anhänger über 750 kg zG
Die Gesamtmasse des Anhängers darf nicht größer sein als die Leermasse des Zugfahrzeugs und die Summe der beiden zulässigen Gesamtmassen nicht größer als 12 t.Mindestalter:
- 18
Vorbesitz:
- C1
Eingeschlossene Klassen:
- BE
Ausbildung:
- Praxis (Fahrstunden immer a 45 min):
Prüfung:
- Praktische Prüfung (mind. 85 min)
benötigte Unterlagen:
- Biometrisches Passbild
- Erste Hilfe Kurs
- Nachweis über Tag und Ort der Geburt
- Ärztliches Zeugnis
- Augenärztliches Gutachten
Klasse L
Traktoren bis 40 km/h (ab 16 Jahren)
Traktoren
- bis 40 km/h bbH in der Land- oder Forstwirtschaft, auch mit Anhänger (dann Höchstgeschwindigkeit 25 km/h).
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen
- bis 25 km/h bbH auch mit Anhänger.
Stapler
- bis 25 km/h auch mit Anhänger.
Mindestalter:
- 16
Vorbesitz:
- -
Eingeschlossene Klassen:
- -
benötigte Unterlagen:
- Biometrisches Passbild
- Sehtest
- Erste Hilfe Kurs
- Nachweis über Tag und Ort der Geburt
Ausbildung:
- Theorie: 12 Lektionen Grundstoff (bei Erweiterung 6 Lektionen) und 2 Lektionen Zusatzstoff
Prüfung:
- Theorieprüfung
Klasse T
Traktor (ab 16 Jahren)
Zugmaschinen
- mit einer bbH von max. 60 km/h
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und selbstfahrende Futtermischwagen
- mit einer bbH von max. 40 km/h
- die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden.
- Hinter diesen Fahrzeugen dürfen Anhänger geführt werden.
Mindestalter:
- 16 ( bis 40 km/h bbH)
- 18 bis 60 km/h bauartbedingt Höchstgeschwindigkeit
Vorbesitz:
- -
Eingeschlossene Klassen:
- L,AM
Ausbildung:
- Theorie: 12 Lektionen Grundstoff ( bei Erweiterung 6) und 6 Lektionen Zusatzstoff)
- und Praxis: Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler- Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und der Verkehrsauffassung)
Prüfung:
- Theorieprüfung und Praktische Prüfung (mind. 70 min inkl Abfahrtskontrolle und verbinden oder trennen)
benötigte Unterlagen:
- Biometrisches Passbild
- Sehtest
- Erste Hilfe Kurs (bei Ersterwerb)
- Nachweis über Tag und Ort der Geburt